2026 bringt mehrere steuerliche Entwicklungen, die sowohl Unternehmer als auch Privatpersonen betreffen. Dazu zählen neue Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zur Besteuerung von Corona-Finanzhilfen und zur Grundsteuer, aber auch praktische Änderungen bei Unterhaltszahlungen oder der Offenlegung von Jahresabschlüssen.
Besonders relevant sind die Meldepflichten bei Erbschaften sowie steuerliche Fragen rund um Darlehen zwischen Gesellschaftern und Unternehmen. Für Vermieter kann außerdem der Vorsteuerabzug bei der Sanierung historischer Gebäude interessant sein.
Der Beitrag gibt einen Überblick über aktuelle steuerliche Entscheidungen und Verwaltungsregelungen und zeigt, worauf Unternehmen und Steuerpflichtige jetzt achten sollten.
Inhaltsverzeichnis
- Erbschaften rechtzeitig dem Finanzamt melden
- Darlehen zwischen Gesellschaftern: Wann Zinsen entstehen
- Sanierung historischer Gebäude und Vorsteuerabzug
- Corona-Hilfen: Keine steuerliche Begünstigung
- Lohnsteuer ohne Steuer-ID des Mitarbeiters
- Grundsteuer: Bundesmodell bleibt bestehen
- Offenlegung von Jahresabschlüssen: Übergangsregelung
- Unterhaltszahlungen: Barzahlungen steuerlich nicht mehr anerkannt
- Fazit
Erbschaften rechtzeitig dem Finanzamt melden
Beim Übergang von Vermögen durch Erbschaft oder Vermächtnis besteht grundsätzlich eine Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt. Erben müssen den Vermögensübergang in der Regel innerhalb von drei Monaten melden.
Die Anzeige kann formlos erfolgen oder elektronisch über das ELSTER-Portal. Wichtige Angaben sind unter anderem:
- Name und Anschrift von Erblasser und Erben
- Todestag
- Verwandtschaftsverhältnis
- Art und Umfang des geerbten Vermögens
Auch wenn aufgrund hoher Freibeträge keine Steuer anfällt, bleibt die Meldepflicht bestehen.
Typische Freibeträge bei der Erbschaftsteuer
| Personengruppe | Freibetrag |
|---|---|
| Ehepartner | 500.000 € |
| Kinder | 400.000 € |
| Enkel | 200.000 € |
| Geschwister oder Lebensgefährten | 20.000 € |
⚖️ Wichtig zu wissen:
Banken, Standesämter und Nachlassgerichte melden Todesfälle ebenfalls an das Finanzamt. Eine unterlassene Anzeige kann daher auffallen und zu Bußgeldern führen.
Darlehen zwischen Gesellschaftern: Wann Zinsen steuerlich entstehen
Bei Finanzierungen zwischen Gesellschaftern und ihrer Gesellschaft kommt es häufig zu Verlängerungen bestehender Darlehen.
Eine solche Verlängerung – häufig als Prolongation bezeichnet – bedeutet lediglich, dass die Laufzeit angepasst wird.
Der Bundesfinanzhof stellte klar:
- Wird die Laufzeit verlängert,
- ohne dass Zinsen bereits fällig geworden sind,
- entsteht kein steuerpflichtiger Zinszufluss.
Erst wenn tatsächlich Zinsen ausgezahlt oder fällig werden, liegt steuerpflichtiges Einkommen vor.
💡 Tipp aus der Praxis:
Bei Darlehen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft sollten Vereinbarungen immer schriftlich dokumentiert werden. Das Finanzamt prüft solche Gestaltungen regelmäßig.
Sanierung historischer Gebäude: Wann Vorsteuer abziehbar ist
Die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude ist häufig mit hohen Kosten verbunden. Für Eigentümer kann daher der Vorsteuerabzug aus Sanierungsleistungen entscheidend sein.
Ein Vorsteuerabzug ist möglich, wenn:
- eine unternehmerische Nutzung geplant ist
- beispielsweise durch Vermietung oder Veranstaltungen
Entscheidend ist die nachweisbare Absicht, steuerpflichtige Umsätze zu erzielen.
Kommt es später aus objektiven Gründen nicht zur Vermietung, kann der Vorsteuerabzug trotzdem bestehen bleiben – sofern die ursprüngliche Absicht nachweisbar war.
Corona-Hilfen: Keine steuerliche Begünstigung
Während der Pandemie erhielten viele Unternehmen staatliche Unterstützung. Steuerlich gelten diese Leistungen jedoch grundsätzlich als Betriebseinnahmen.
Der Bundesfinanzhof hat bestätigt:
- Corona-Finanzhilfen sind steuerpflichtig
- sie gelten nicht als steuerbegünstigte Entschädigung
Eine Anwendung des ermäßigten Einkommensteuersatzes ist daher nicht möglich.
⚖️ Wichtig zu wissen:
Die Hilfen werden im Jahr der Auszahlung versteuert – auch wenn sie wirtschaftliche Schäden ausgleichen sollten.
Lohnsteuer ohne Steuer-ID des Mitarbeiters
Arbeitgeber benötigen für die korrekte Berechnung der Lohnsteuer die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) des Mitarbeiters.
Liegt diese nicht vor, muss der Arbeitgeber zunächst die Steuerklasse VI anwenden.
Wird die Identifikationsnummer später nachgereicht, kann die Lohnabrechnung korrigiert werden.
Diese Situation tritt häufig bei:
- neuen Mitarbeitern aus dem Ausland
- kurzfristigen Beschäftigungen
- verspäteter Meldung der Steuer-ID
Grundsteuer: Bundesmodell bleibt bestehen
Mit der Grundsteuerreform wurde die Bewertung von Grundstücken in vielen Bundesländern neu geregelt.
Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass das Bundesmodell zur Bewertung von Wohngrundstücken verfassungsgemäß ist.
Das Modell basiert auf dem sogenannten Ertragswertverfahren, bei dem unter anderem berücksichtigt werden:
- Grundstücksfläche
- Bodenrichtwert
- statistische Mieten
- Baujahr des Gebäudes
Mehrere Bundesländer wenden dieses Modell an, während andere eigene Bewertungsverfahren eingeführt haben.
Offenlegung von Jahresabschlüssen: Übergangsregelung
Kapitalgesellschaften müssen ihre Jahresabschlüsse im Unternehmensregister veröffentlichen.
Bei verspäteter Offenlegung drohen normalerweise Ordnungsgelder. Für Abschlüsse des Jahres 2024 wurde jedoch eine Übergangsregelung beschlossen.
Das Bundesamt für Justiz hat angekündigt:
- Ordnungsgelder werden erst ab Mitte März 2026 eingeleitet.
Damit erhalten Unternehmen zusätzliche Zeit für die Einreichung ihrer Unterlagen.
Unterhaltszahlungen: Barzahlungen werden steuerlich nicht anerkannt
Wer Angehörige finanziell unterstützt, kann Unterhaltsleistungen steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist jedoch eine nachweisbare Zahlung.
Das Finanzamt erkennt inzwischen keine Barzahlungen mehr an.
Unterhalt muss deshalb in der Regel erfolgen über:
- Banküberweisung
- Dauerauftrag
- andere nachvollziehbare Zahlungswege
Für das Jahr 2026 gilt ein Höchstbetrag von 12.348 € pro Jahr als außergewöhnliche Belastung.
Zusätzlich können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt werden.
💡 Tipp aus der Praxis:
Bewahren Sie Kontoauszüge und Zahlungsnachweise auf. Diese müssen zwar nicht automatisch eingereicht werden, können aber bei Rückfragen des Finanzamts erforderlich sein.
Fazit
Mehrere aktuelle Entscheidungen und Verwaltungsregelungen betreffen sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Besonders relevant sind die Meldepflicht bei Erbschaften, die steuerliche Behandlung von Corona-Hilfen sowie neue Anforderungen bei Unterhaltszahlungen. Auch bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen oder der Anwendung der Grundsteuer sollten Unternehmen die aktuellen Entwicklungen im Blick behalten.
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