Steuerliche Neuerungen für Bau- und Handwerksbetriebe

von | 16.02.2026 | Handwerk

Für Bau- und Handwerksbetriebe bringt das Jahr 2026 eine Reihe steuerlich relevanter Änderungen mit sich. Besonders im Fokus stehen umsatzsteuerliche Fragen bei Fahrzeugen, neue Rahmenbedingungen für Minijobs, steuerliche Aspekte rund um E-Mobilität sowie Besonderheiten bei Grundstücksübertragungen. Hinzu kommen aktuelle Entscheidungen der Finanzgerichte, die Auswirkungen auf die Praxis haben. Der folgende Beitrag ordnet die wichtigsten Themen ein und zeigt, wo Handlungsbedarf besteht. Ziel ist es, Betrieben im norddeutschen Mittelstand eine verlässliche Orientierung für die steuerliche Planung zu geben.


Inhaltsverzeichnis

  1. Umsatzsteuer im Betriebsalltag: Fahrzeuge richtig behandeln
  2. E-Mobilität im Betrieb: Steuerliche Chancen gezielt nutzen
  3. Minijobs ab 2026: Neue Grenzen, neue Pflichten
  4. Grundstücke, Erbschaften und Ausgleichsleistungen
  5. Aktuelle Rechtsprechung: Warum Dokumentation entscheidend ist
  6. Fazit und Handlungsempfehlung

1. Umsatzsteuer im Betriebsalltag: Fahrzeuge richtig behandeln

Fahrzeuge gehören im Bau- und Handwerksgewerbe häufig zum notwendigen Betriebsvermögen. Steuerlich kritisch wird es, wenn ein Fahrzeug später veräußert oder dem Unternehmen entnommen wird.

Entnahme statt Verkauf?

Wird ein betrieblich genutztes Fahrzeug in den privaten Bereich überführt, liegt regelmäßig eine steuerbare Entnahme vor. Umsatzsteuer lässt sich nur vermeiden, wenn eindeutig nachgewiesen werden kann, dass das Fahrzeug bereits vor dem Verkauf aus dem Unternehmen ausgeschieden ist.

⚖️ Wichtig zu wissen:
Eine rein formale Umbuchung am Tag der Veräußerung reicht nicht aus. Die Finanzverwaltung verlangt klare, zeitlich vorgelagerte Hinweise auf die Beendigung der betrieblichen Nutzung.

Praxisbeispiel

Ein Handwerksbetrieb nutzt einen Transporter mehrere Jahre betrieblich. Reparaturen und laufende Kosten werden als Betriebsausgaben verbucht. Soll der Transporter privat verkauft werden, muss die Entnahme rechtzeitig dokumentiert sein – etwa durch Abmeldung aus dem Betriebsvermögen und Beendigung der Kostenerfassung.


2. E-Mobilität im Betrieb: Steuerliche Chancen gezielt nutzen

Elektromobilität gewinnt auch im Handwerk an Bedeutung – nicht nur aus ökologischen Gründen, sondern auch steuerlich.

Stromkosten und Arbeitgebererstattungen

Stellen Betriebe ihren Mitarbeitenden Strom zum Laden von E-Fahrzeugen zur Verfügung, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen steuerbegünstigt erfolgen. Entscheidend ist, ob es sich um einen Firmenwagen oder ein privates Fahrzeug handelt und wie die Strommenge ermittelt wird.

💡 Tipp aus der Praxis:
Eine saubere Trennung zwischen betrieblichem und privatem Laden spart Diskussionen mit dem Finanzamt. Geeichte Wallboxen oder nachvollziehbare Pauschalen erleichtern die Abrechnung erheblich.


3. Minijobs ab 2026: Neue Grenzen, neue Pflichten

Mit der Anpassung des Mindestlohns ändern sich automatisch auch die Verdienstgrenzen für Minijobs. Für Betriebe bedeutet das:

  • höhere zulässige Monatsverdienste
  • Anpassungsbedarf bei bestehenden Arbeitsverträgen
  • Überprüfung der Lohnabrechnung und Sozialversicherungsstatus

Gerade im Bau- und Baunebengewerbe, wo Minijobber häufig unterstützend eingesetzt werden, ist eine regelmäßige Kontrolle der Entgeltgrenzen unerlässlich.


4. Grundstücke, Erbschaften und Ausgleichsleistungen

Grundstücke spielen im Baugewerbe eine zentrale Rolle – steuerlich jedoch mit vielen Fallstricken.

Wann fällt keine Grunderwerbsteuer an?

Bei bestimmten Übertragungen im Rahmen von Erbschaften oder Nachlassregelungen kann eine Steuerbefreiung greifen. Voraussetzung ist, dass der Erwerb unmittelbar mit der Auseinandersetzung des Nachlasses zusammenhängt.

Ausgleichsleistungen als Gegenleistung

Zahlungen für ökologische Ausgleichsmaßnahmen – etwa über sogenannte Ökokonten – können steuerlich als Teil der Gegenleistung gelten. Damit erhöhen sie unter Umständen die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer.


5. Aktuelle Rechtsprechung: Warum Dokumentation entscheidend ist

Mehrere finanzgerichtliche Entscheidungen zeigen ein klares Muster: Fehlende oder verspätete Nachweise gehen zulasten der Betriebe. Ob Fahrzeugentnahme, Kostenzuordnung oder Grundstücksübertragung – ohne nachvollziehbare Dokumentation wird schnell eine Steuerpflicht angenommen.

⚖️ Wichtig zu wissen:
Steuerliche Gestaltungsspielräume bestehen, müssen aber vorab geplant und sauber umgesetzt werden. Nachträgliche Korrekturen sind meist nicht möglich.


Fazit und Handlungsempfehlung

Die steuerlichen Neuerungen und Klarstellungen für 2026 betreffen viele alltägliche Vorgänge im Bau- und Handwerksbetrieb. Wer Fahrzeuge nutzt, Minijobber beschäftigt oder mit Grundstücken arbeitet, sollte bestehende Abläufe überprüfen. Als erfahrene Steuerberater in Norden unterstützen wir Sie dabei, steuerliche Risiken zu vermeiden und Gestaltungsspielräume rechtssicher zu nutzen.

Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin mit unseren Steuerexperten in Norden.

Ihr Weg zu uns: Mandant werden

Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch und lassen Sie uns gemeinsam Ihre steuerlichen Möglichkeiten besprechen. Werden Sie Teil unserer Mandantenfamilie und profitieren Sie von einer individuellen, kompetenten und zuverlässigen Steuerberatung in Norden, Ostfriesland und darüber hinaus.