Prüfung von Einzelabschlüssen bis hin zu Konzernabschlussprüfungen
Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sieht das Handelsrecht eine Jahresabschlussprüfung vor. Wir stehen Ihnen gerne in diesem Zusammenhang zur Verfügung und bieten auch nicht prüfungspflichtigen Unternehmen unser Know-how bei einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung an. Neben der Prüfung von Einzelabschlüssen bieten wir zudem auch Konzernabschlussprüfungen an.
Unsere Leistungen:
- gesetzliche und freiwillige Jahres- und Konzernabschlussprüfungen
- Gründungsprüfungen
- Prüfungen anlässlich Umgründungen
- Unternehmensbewertungen
- Sonderprüfungen, z.B. nach der MaBV
Außerdem in unserem Portfolio:
Den Mittelpunkt unserer Prüfungstätigkeit bildet nicht allein die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit Ihres Jahresabschlusses. Wir leiten für Sie auch Informationen und Eindrücke über die künftige, positive Unternehmensentwicklung ab.
Die freiwillige Jahresabschlussprüfung bietet viele Vorteile. Besonders bei Kreditgesprächen mit der Bank kann ein belegter Jahresabschluss sehr hilfreich sein. Die Wirtschaftsprüfung erlaubt uns einen wesentlichen Einblick in ein Unternehmen. In Verbindung mit jahrelanger Erfahrung sind wir dadurch in der Lage, Verbesserungspotenzial zu erkennen. Kontaktieren Sie uns!