Gastronomie & Buchhaltung – Die Besonderheiten

von | 05.03.2025 | Gastronomie, Buchhaltung

Die Kernpunkte auf einen Blick:

Was muss ich in der Gastronomie-Buchhaltung beachten?

✅ Trinkgelder korrekt erfassen

✅ Warenbestände optimal verwalten

✅ Saisonale Schwankungen steuerlich berücksichtigen

✅ GoBD- & Kassengesetze einhalten

✅ Experten-Tipp: Digitale Lösungen zur Effizienzsteigerung nutzen

Gastronomie & Buchhaltung – Die Besonderheiten: Worauf Sie achten sollten

Die Buchhaltung in der Gastronomie bringt zahlreiche Besonderheiten mit sich. Neben klassischen Aufgaben wie der Erfassung von Einnahmen und Ausgaben gibt es spezifische Herausforderungen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, worauf Gastronomen besonders achten müssen, um finanzielle Nachteile und Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Inhaltsverzeichnis

1. Grundlagen und Aufgaben der Buchhaltung

2. Buchführungspflicht in der Gastronomie: Wer muss sie erfüllen?

3. Besondere Herausforderungen der Buchhaltung in der Gastronomie

3.1. Trinkgelder korrekt erfassen
3.2. Warenbestände & Wareneinsatz genau dokumeniteren
3.3. Saisonale Schwankungen & Steuer-Vorauszahlungen optimieren

4. Kassenführung & steuerliche Pflichten in der Gastronomie

4.1. Das neue Kassengesetz (GoBD TSE-Pflicht)
4.2. Aufbewahrungspflichten & Dokumentation

5. Digitale Buchhaltung & Outsourcing – Lohnt sich das?

6. Fazit: Buchhaltung in der Gastronomie professionell umsetzen

1. Grundlagen und Aufgaben der Buchhaltung

Die Buchhaltung umfasst sämtliche Tätigkeiten zur Erfassung und Analyse aller finanziellen Geschäftsvorgänge in einem Betrieb. Einnahmen, Kosten, Verbindlichkeiten und Abschreibungen bilden hierbei das Rückgrat einer korrekten Buchhaltung.

Geschäftsprozesse für die Buchhaltung

Einnahmen & Umsätze – Erfassung aller täglichen Einnahmen

Aufwendungen – Kosten für Miete, Wareneinkauf, Löhne etc.

Verbindlichkeiten – Kredite, offene Rechnungen und Steuerverpflichtungen

Abschreibungen – Berücksichtigung der Wertminderung von Betriebsvermögen

Unterschied zwischen Buchführung und Buchhaltung

  • Buchführung: Bezieht sich auf die tägliche Erfassung aller Geschäftsvorfälle.
  • Buchhaltung: Analysiert und strukturiert die erfassten Daten für Bilanzen und Steuererklärungen.

Empfehlung: Nutzen Sie klar definierte Prozesse zur täglichen Erfassung und langfristigen Analyse.

2. Buchführungspflicht in der Gastronomie: Wer muss sie erfüllen?

Nicht jeder Gastronomiebetrieb ist buchführungspflichtig. Die Pflicht zur doppelten Buchführung gilt für:

📌 Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) – Immer bilanzierungspflichtig
📌 Einzelkaufleute & Personengesellschaften (OHG, KG) – Pflicht, wenn:

  • Umsatz > 600.000 € in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren
  • Jahresüberschuss > 60.000 €

Kleinere Betriebe können auf die einfachere Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zurückgreifen. Hierdurch reduziert sich der Aufwand erheblich, allerdings bleiben grundlegende Pflichten zur Dokumentation bestehen.

2. Buchführungspflicht in der Gastronomie: Wer muss sie erfüllen?

Nicht jeder Gastronomiebetrieb ist buchführungspflichtig. Die Pflicht zur doppelten Buchführung gilt für:

📌 Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) – Immer bilanzierungspflichtig
📌 Einzelkaufleute & Personengesellschaften (OHG, KG) – Pflicht, wenn:

  • Umsatz > 600.000 € in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren
  • Jahresüberschuss > 60.000 €

Kleinere Betriebe können auf die einfachere Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zurückgreifen. Hierdurch reduziert sich der Aufwand erheblich, allerdings bleiben grundlegende Pflichten zur Dokumentation bestehen.

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