Die Buchhaltung in der Gastronomie ist weit mehr als die bloße Erfassung von Einnahmen und Ausgaben. Trinkgelder, Warenbestände, saisonale Schwankungen und gesetzliche Vorgaben wie das Kassengesetz oder die GoBD machen sie besonders anspruchsvoll. Wer hier Fehler macht, riskiert Steuernachzahlungen oder Betriebsprüfungen. Als erfahrene Steuerberater in Norden zeigen wir, worauf Gastronomiebetriebe achten sollten – von der Kassenführung bis zur digitalen Buchhaltung.
Inhaltsverzeichnis
- Grundlagen der Buchhaltung in der Gastronomie
- Wer ist buchführungspflichtig?
- Typische Herausforderungen im Gastronomiebetrieb
- Kassenführung und steuerliche Pflichten
- Digitale Lösungen und Outsourcing
- Fazit: Mit professioneller Buchhaltung Risiken vermeiden
1. Grundlagen der Buchhaltung in der Gastronomie
Die Buchhaltung bildet das finanzielle Rückgrat jedes Gastronomiebetriebs. Sie dokumentiert alle Geschäftsvorfälle – vom Wareneinkauf über Personalkosten bis zu Trinkgeldern.
Wichtige Bestandteile:
- Einnahmen & Umsätze: Tagesumsätze aus Bar- und Kartenzahlungen
- Aufwendungen: Kosten für Waren, Personal, Miete und Energie
- Verbindlichkeiten: Kredite, Lieferantenrechnungen, Steuerschulden
- Abschreibungen: Wertminderung von Anlagegütern wie Küchengeräten
⚖️ Wichtig zu wissen:
Die Buchführung beschreibt die laufende Erfassung aller Geschäftsvorfälle, während die Buchhaltung diese Daten auswertet – etwa für Bilanzen oder Steuererklärungen.
2. Wer ist buchführungspflichtig?
Nicht jeder Gastronomiebetrieb muss eine doppelte Buchführung führen.
Pflicht besteht für:
- Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) – immer
- Einzelunternehmen & Personengesellschaften, wenn:
- Umsatz > 600.000 € oder
- Jahresüberschuss > 60.000 €
Kleinere Betriebe dürfen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen – ein einfacheres Verfahren, das oft für Cafés, Imbisse oder Familienbetriebe ausreichend ist.
💡 Tipp aus der Praxis:
Auch bei einer EÜR lohnt sich ein digitales Buchführungssystem. So behalten Sie Ihre Finanzen transparent im Blick und erfüllen zugleich die GoBD-Anforderungen.
3. Typische Herausforderungen im Gastronomiebetrieb
3.1 Trinkgelder korrekt erfassen
Trinkgelder sind im Gastgewerbe Alltag – steuerlich aber sensibel.
- Bargeld-Trinkgelder: steuerfrei für Mitarbeitende, aber dokumentationspflichtig
- Kartentrinkgelder: steuerfrei für Mitarbeitende, aber gesondert auszuweisen
- Trinkgelder an den Inhaber : steuerpflichtig
💡 Tipp:
Ein Trinkgeldbuch erleichtert die Nachweispflicht und beugt Unstimmigkeiten bei Betriebsprüfungen vor.
3.2 Warenbestände und Wareneinsatz
In kaum einer Branche ist die Bestandsführung so entscheidend wie in der Gastronomie. Verderbliche Waren müssen genau überwacht werden.
Empfehlungen:
- Regelmäßige Inventuren – idealerweise monatlich
- Berechnung und Kontrolle der individuellen Wareneinsatzquote
- Dokumentation von Schankverlusten bei offenen Getränken
- Dokumentation von verdorbenen Waren
⚖️ Wichtig zu wissen:
Fehler bei der Wareneinsatzberechnung führen häufig zu fehlerhaften Gewinnermittlungen – und damit zu falschen Steuererklärungen.
3.3 Saisonale Schwankungen & Liquiditätsplanung
In Ostfriesland und auf den Nordseeinseln sind Gastronomiebetriebe stark saisonabhängig.
Strategien zur Stabilisierung:
- Steuer-Vorauszahlungen in umsatzschwachen Monaten senken
- Saisonkräfte und Minijobber flexibel einsetzen
- Rücklagen für die Nebensaison bilden
💡 Tipp aus der Praxis:
Mit einer vorausschauenden Liquiditätsplanung lassen sich Steuerlasten gleichmäßiger verteilen und Engpässe vermeiden.
4. Kassenführung und steuerliche Pflichten
4.1 GoBD und Kassengesetz
Seit 2020 gelten für elektronische Kassensysteme strengere Anforderungen:
- TSE-Pflicht: Jede Kasse braucht eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
- Meldepflicht: Kassen sind beim Finanzamt zu registrieren
- Bonpflicht: Jeder Verkauf muss mit Beleg dokumentiert werden
⚖️ Wichtig zu wissen:
Manipulationssichere Kassensysteme sind Pflicht. Verstöße führen schnell zu hohen Bußgeldern oder steuerlichen Schätzungen.
4.2 Aufbewahrungspflichten
Belege und Unterlagen müssen mindestens 6 bis 10 Jahre aufbewahrt werden.
Dazu zählen:
- Wareneingangs- und Lieferscheine
- Dokumentationen zu Sachentnahmen (z. B. Eigenverzehr)
- Änderungsprotokolle der Kasse
💡 Tipp:
Digitale Archivierungssysteme sparen Platz und erleichtern die Nachweisführung im Prüfungsfall.
5. Digitale Lösungen und Outsourcing
Viele Gastronomiebetriebe setzen heute auf digitale Buchhaltungssysteme, um Prozesse zu automatisieren und Fehler zu vermeiden.
Optionen:
- Eigene Buchhaltung mit Software (z. B. DATEV Unternehmen online)
- Teilweise Auslagerung an Steuerberater
- Vollständiges Outsourcing
⚖️ Wichtig zu wissen:
Eine erfahrene Steuerkanzlei kann die Buchhaltung nicht nur rechtssicher führen, sondern auch betriebswirtschaftlich optimieren.
6. Fazit: Mit professioneller Buchhaltung Risiken vermeiden
Eine strukturierte und rechtskonforme Buchhaltung ist für Gastronomiebetriebe unverzichtbar. Wer Trinkgelder, Warenbestände und Kassenvorschriften korrekt erfasst, schafft Transparenz und Sicherheit – auch gegenüber dem Finanzamt.
Als erfahrene Steuerberater in Norden unterstützen wir Gastronomen dabei, ihre Buchhaltung effizient, digital und steuerlich optimal zu gestalten.
👉 Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin mit unseren Steuerexperten in Norden.
AFP.DIE BERATER – Ihr Steuerberater in Norden.
Kompetent • Persönlich • Digital
