Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist kein Zukunftsthema mehr, sondern prägt bereits heute den Praxisalltag von Ärzten und Zahnärzten. Elektronische Rezepte, digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und vernetzte Praxisverwaltungssysteme sind inzwischen weit verbreitet. Gleichzeitig zeigen sich noch deutliche Unterschiede im Digitalisierungsgrad einzelner Prozesse. Für Praxisinhaber ergeben sich daraus nicht nur organisatorische, sondern auch steuerliche Fragestellungen. Der Beitrag zeigt, wo Praxen aktuell stehen, welche Chancen digitale Prozesse bieten und worauf steuerlich zu achten ist.
Inhaltsverzeichnis
- Digitalisierung als Standard in der Arztpraxis
- Welche digitalen Anwendungen sich durchgesetzt haben
- Wo Praxen noch Nachholbedarf haben
- Steuerliche Einordnung digitaler Investitionen
- Praxisbeispiel: Digitalisierung und Kostenabzug
- Fazit und Handlungsempfehlung
1. Digitalisierung als Standard in der Arztpraxis
In den vergangenen Jahren hat sich die Digitalisierung im ambulanten Gesundheitswesen deutlich beschleunigt. Niedergelassene Ärzte und Zahnärzte arbeiten heute selbstverständlich mit digitalen Anwendungen – sei es in der Patientenverwaltung, bei Abrechnungen oder im Austausch mit Krankenkassen. Digitale Prozesse gelten inzwischen als fester Bestandteil einer wirtschaftlich geführten Praxis.
Gleichzeitig bleibt die Digitalisierung ein laufender Prozess: Neue gesetzliche Anforderungen, technische Weiterentwicklungen und steigende Erwartungen von Patienten erfordern kontinuierliche Anpassungen.
2. Welche digitalen Anwendungen sich durchgesetzt haben
Besonders stark etabliert haben sich in den Praxen:
- Elektronisches Rezept (E-Rezept)
- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
- Digitale Terminverwaltung und Abrechnungssysteme
- Elektronische Arztbriefe und sichere Kommunikationsdienste
Diese Anwendungen sparen Zeit, reduzieren Papieraufwand und erleichtern die Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern. In vielen Praxen werden sie regelmäßig genutzt und sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken.
⚖️ Wichtig zu wissen:
Digitale Anwendungen gelten steuerlich als betriebliche Wirtschaftsgüter. Die Kosten sind grundsätzlich Betriebsausgaben, sofern sie betrieblich veranlasst sind.
3. Wo Praxen noch Nachholbedarf haben
Trotz der Fortschritte bestehen weiterhin digitale Brüche. Besonders auffällig ist dies bei:
- Entlassbriefen und externen Dokumenten
- Medikationsplänen
- Elektronischen Patientenakten
Hier werden Informationen häufig noch ausgedruckt oder manuell übertragen. Ursache sind unter anderem unterschiedliche Softwaresysteme, technische Störungen oder fehlende Schnittstellen. Diese Medienbrüche führen nicht nur zu Mehraufwand, sondern auch zu zusätzlichen Kosten.
💡 Tipp aus der Praxis:
Eine saubere Analyse der internen Abläufe zeigt oft, an welchen Stellen digitale Lösungen tatsächlich Zeit und Kosten sparen – nicht jede technische Neuerung ist automatisch wirtschaftlich sinnvoll.
4. Steuerliche Einordnung digitaler Investitionen
Investitionen in Hard- und Software gehören heute zu den typischen Ausgaben einer Arzt- oder Zahnarztpraxis. Steuerlich relevant sind insbesondere:
- Abschreibung von Hardware (z. B. Server, Praxis-PCs, Tablets)
- Laufende Kosten für Softwarelizenzen und Wartung
- Aufwendungen für IT-Sicherheit und Datenschutz
Je nach Art der Anschaffung können die Kosten sofort abzugsfähig sein oder müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Auch Förderungen oder Zuschüsse können steuerliche Auswirkungen haben und sollten korrekt berücksichtigt werden.
5. Praxisbeispiel: Digitalisierung und Kostenabzug
Eine Zahnarztpraxis investiert im Jahr 2026 in ein neues Praxisverwaltungssystem inklusive Servertechnik und Schulung des Personals.
- Softwarelizenz und Wartung: laufende Betriebsausgaben
- Serverhardware: Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
- Schulungskosten: sofort abzugsfähige Betriebsausgaben
Durch die korrekte steuerliche Einordnung wird sichergestellt, dass die Investition optimal berücksichtigt wird und keine steuerlichen Nachteile entstehen.
6. Fazit und Handlungsempfehlung
Die Digitalisierung bietet Ärzten und Zahnärzten erhebliche organisatorische Vorteile, bringt jedoch auch steuerliche Fragestellungen mit sich. Entscheidend ist, digitale Investitionen nicht nur technisch, sondern auch steuerlich sauber zu planen. Als erfahrene Steuerberater in Norden unterstützen wir Sie dabei, digitale Prozesse wirtschaftlich sinnvoll umzusetzen und steuerlich korrekt abzubilden.
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