Dienstwagen Versteuerung | Firmenwagen optimal versteuern

von | 15.07.2025 | Unternehmensoptimierung

Dienstfahrzeuge sind bei Unternehmerinnen und Unternehmern besonders beliebt, da sie zahlreiche steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bieten. Allerdings führt die Nutzung eines betrieblich angeschafften Fahrzeugs zu einer Versteuerung des geldwerten Vorteils, wenn es auch privat genutzt wird. Gleichzeitig gilt der Dienstwagen steuerlich als Betriebsvermögen, was zur Folge hat, dass ein späterer Verkauf nicht steuerfrei erfolgen kann.

Durch eine vorausschauende und geschickte Gestaltung der Dienstwagen Versteuerung lässt sich diese steuerliche Belastung jedoch deutlich reduzieren oder ganz vermeiden. Wer die Regelungen sorgfältig nutzt, kann die privaten Nutzungsvorteile minimieren oder sogar ausschließen – ohne dabei in Konflikt mit dem Steuerrecht zu geraten. Ein zusätzlicher Vorteil: Wenn Sie Ihren Firmenwagen optimal versteuern entfällt die Anwendung der sogenannten 1-%-Regelung ebenso wie die Führung eines Fahrtenbuchs. Dadurch reduziert sich der Verwaltungsaufwand erheblich, was insbesondere im unternehmerischen Alltag eine spürbare Erleichterung darstellt.


Inhaltsverzeichnis

  1. Besteuerung des Dienstwagens.
  2. Die 1-Prozent-Regelung
  3. Steuervorteile mit Elektro-Dienstwagen (0,25 %-Regel)
  4. Fahrtenbuchmethode oder Pauschale?
  5. Verkauf des Dienstwagens

1. Besteuerung des Dienstwagens

Steuerliche Behandlung von betrieblich genutzten Fahrzeugen Fahrzeuge, die dem notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet werden, ermöglichen es, alle damit verbundenen Kosten als Betriebsausgaben steuerlich abzusetzen. Dies umfasst neben fortlaufenden Ausgaben wie Treibstoff, Instandhaltung, Reparaturen und Versicherungen auch den Anschaffungspreis, der über die reguläre Nutzungsdauer abgeschrieben wird. In der Regel erfolgt diese lineare Abschreibung über einen Zeitraum von fünf Jahren gemäß den steuerlichen Vorgaben.

Private Mitbenutzung: Steuerpflicht der Entnahme

Wird das Fahrzeug neben der betrieblichen auch privat genutzt, gilt dieser private Anteil steuerlich als Entnahme – also als eine fiktive Betriebseinnahme, die der Unternehmer versteuern muss. Um den geldwerten Vorteil der Privatnutzung zu berechnen, kann zwischen zwei Methoden gewählt werden.

 2. Die 1-Prozent-Regelung

Die einfachste Möglichkeit, den geldwerten Vorteil eines Dienstwagens zu versteuern, ist die sogenannte 1-Prozent-Regel. Dabei wird monatlich 1 Prozent des Bruttolistenpreises Ihres Fahrzeugs als geldwerter Vorteil versteuert. Hinzu kommt eine zusätzliche Versteuerung von 0,03 Prozent je Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Rechenbeispiel:
Ein Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von 40.000 Euro erzeugt einen monatlich zu versteuernden Betrag von 400 Euro (1 %). Bei einer Entfernung zur Arbeitsstätte von 20 Kilometern sind zusätzlich 240 Euro (20 km × 0,03 % × 40.000 €) anzusetzen.

Hinweis:
Der Betrag wird den Betriebseinnahmen hinzugerechnet und einkommensteuerlich erfasst. Der gleiche Wert wird als Bemessungsgrundlage herangezogen, wird jedoch pauschal um 20 % reduziert. Auf den gekürzten Betrag wird die Umsatzsteuer von 19 % erhoben.

3. Steuervorteile mit Elektro-Dienstwagen (0,25 %-Regel)

Für Elektroautos gelten seit Januar 2024 besonders attraktive Regelungen. Bei einem Bruttolistenpreis von bis zu 70.000 Euro beträgt der geldwerte Vorteil nur 0,25 Prozent pro Monat. Liegt der Preis darüber, werden 0,5 Prozent angesetzt.

Rechenbeispiel:
Ein Elektro-Dienstwagen, ebenfalls mit einem Bruttolistenpreis von 40.000 Euro, bedeutet eine monatliche Versteuerung von nur 100 Euro (40.000 € × 0,25 %).

Gerade durch diese erheblichen steuerlichen Vorteile kann sich der Umstieg auf Elektro-Firmenwagen finanziell schnell rechnen.

4. Fahrtenbuchmethode oder Pauschale?

Der Unternehmer kann ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen, in dem alle betrieblichen und privaten Fahrten dokumentiert werden. Hierbei erfassen Sie jede Fahrt exakt. Gerade bei einem hohen beruflichen Nutzungsanteil lassen sich erhebliche Steuervorteile erzielen.

Ein Fahrtenbuch ist sinnvoll, wenn:

  • Der Wagen einen hohen Listenpreis besitzt, aber vergleichsweise wenig privat genutzt wird
  • Der Firmenwagen überwiegend dienstlich genutzt wird (z. B. >70 %)
  • Die private Nutzung stark schwankt oder gering ausfällt

Auf Basis der Gesamtkosten des Fahrzeugs wird der Anteil der privaten Nutzung an der Gesamtfahrleistung ermittelt. Der so berechnete Betrag gilt sowohl als Entnahme als auch als unentgeltliche Wertabgabe bei der Umsatzsteuer. Beide Methoden haben entweder eine steuerliche Mehrbelastung oder einen erheblichen Verwaltungsaufwand, insbesondere durch Dokumentationspflichten.

Kann ich zwischen Fahrtenbuch und Pauschalregel wechseln?

Ja, aber nur zum Jahreswechsel. Während eines Kalenderjahres müssen Sie bei der einmal gewählten Methode bleiben.

5. Verkauf des Dienstwagens

Nachteil bei Verkauf oder Entnahme

Ein wesentlicher Nachteil der Zuordnung zum Betriebsvermögen liegt in der Steuerpflicht bei späterer Veräußerung oder Entnahme ins Privatvermögen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine natürliche Person, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft handelt. Der dabei entstehende Veräußerungsgewinn unterliegt sowohl der Einkommen- oder Körperschaftsteuer als auch der Umsatzsteuer. Besonders problematisch ist dies bei Fahrzeugen mit geringem Wertverlust oder gar einer Wertsteigerung, wie sie bei Oldtimern, Sondermodellen oder Elektroautos gelegentlich vorkommen. Auch im Fall einer Betriebsaufgabe, eines Wechsels der Rechtsform oder der Unternehmensnachfolge kann dadurch eine erhebliche Steuerlast entstehen.

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