Aktuelle Steuerinfos für das Kfz-Gewerbe

von | 23.02.2026 | KFZ-Betriebe

Das Jahr 2026 bringt für Kfz-Betriebe und Autohäuser mehrere steuerlich relevante Neuerungen und Klarstellungen. Besonders die umsatzsteuerliche Behandlung von Fahrzeugen, die ursprünglich privat angeschafft wurden, steht im Fokus aktueller Rechtsprechung. Gleichzeitig verändern sich die Rahmenbedingungen im Niedriglohnbereich durch angehobene Minijob-Grenzen. Auch die Elektromobilität wirft neue steuerliche Fragen auf – etwa bei der Stromkostenerstattung für E-Firmenwagen. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Punkte praxisnah zusammen und zeigt, wo Handlungsbedarf besteht.


Inhaltsverzeichnis

  1. Umsatzsteuerfreie Entnahme von Fahrzeugen
  2. Neue Minijob-Grenzen ab 2026
  3. E-Firmenwagen und Stromkostenerstattung
  4. Betriebsprüfung: Wann wird es ernst?
  5. Fazit und Handlungsempfehlung

Umsatzsteuerfreie Entnahme von Fahrzeugen

Viele Kfz-Unternehmer gehen davon aus, dass ein aus dem Privatvermögen stammendes Fahrzeug jederzeit steuerfrei verkauft werden kann, wenn es zuvor in den Betrieb eingelegt wurde. Die Finanzrechtsprechung stellt jedoch klar: Soll ein späterer Verkauf ohne Umsatzsteuer erfolgen, muss die Entnahme aus dem Unternehmen eindeutig, nach außen erkennbar und zeitlich vor dem Verkauf erfolgen.

⚖️ Wichtig zu wissen: Eine bloße interne Entscheidung oder ein Aktenvermerk reicht nicht aus. Erforderlich sind nachvollziehbare Dokumentationen, etwa eine formelle Entnahmeerklärung oder eindeutige Buchungsunterlagen. Erfolgt die Entnahme erst „auf dem Papier“, bleibt der Verkauf umsatzsteuerpflichtig.

Praxisbeispiel: Ein Kfz-Händler legt einen privat angeschafften Transporter in sein Unternehmen ein und nutzt ihn betrieblich. Wird das Fahrzeug später verkauft, ohne dass zuvor eine dokumentierte Entnahme erfolgt ist, unterliegt der Verkauf der Umsatzsteuer – selbst dann, wenn kein Vorsteuerabzug vorgenommen wurde.


Neue Minijob-Grenzen ab 2026

Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns steigen automatisch auch die Verdienstgrenzen für Minijobs. Ab 2026 erhöht sich die monatliche Grenze deutlich, was insbesondere für Werkstätten und Autohäuser mit flexiblem Personalbedarf relevant ist.

💡 Tipp aus der Praxis: Arbeitgeber sollten bestehende Minijob-Verträge überprüfen. Wird die neue Verdienstgrenze überschritten, kann ungewollt Sozialversicherungspflicht entstehen. Eine vorausschauende Einsatz- und Stundenplanung verhindert spätere Nachzahlungen.

Steuerlich bleibt der Minijob attraktiv: Die pauschale Lohnsteuer wird in der Regel vom Arbeitgeber getragen, während für Arbeitnehmer keine Einkommensteuererklärungspflicht entsteht.


E-Firmenwagen und Stromkostenerstattung

Die Elektromobilität hält zunehmend Einzug in Kfz-Betriebe. Arbeitgeber stellen Mitarbeitern nicht nur E-Firmenwagen zur Verfügung, sondern ermöglichen häufig auch das Laden am Betrieb oder zu Hause.

Während früher pauschale, steuerfreie Erstattungen möglich waren, verlangt die Finanzverwaltung inzwischen eine differenzierte Berechnung. Maßgeblich sind der tatsächliche Stromverbrauch und der zugrunde liegende Strompreis.

⚖️ Wichtig zu wissen: Erstattungen für privat genutzten Strom stellen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Nur das Laden auf dem Betriebsgelände bleibt lohnsteuerfrei.

Praxisbeispiel: Ein Mitarbeiter lädt seinen E-Firmenwagen überwiegend zu Hause. Der Arbeitgeber erstattet die Stromkosten auf Basis eines pauschalen Betrags. Ohne Verbrauchsnachweis gilt die Erstattung als steuerpflichtiger Arbeitslohn.


Betriebsprüfung: Wann wird es ernst?

Die Anordnung einer Betriebsprüfung wird von vielen Unternehmern als Risiko wahrgenommen. Tatsächlich werden nur wenige Betriebe jährlich geprüft. Dennoch kann jede Branche – auch das Kfz-Gewerbe – betroffen sein.

Auslöser können unter anderem sein:

  • Branchenbezogene Prüfungsschwerpunkte
  • Auffälligkeiten in Steuererklärungen
  • Zufällige Auswahl im Rahmen turnusmäßiger Prüfungen

💡 Tipp aus der Praxis: Eine ordnungsgemäße Buchführung und digitale Belegorganisation erleichtern jede Prüfung erheblich und reduzieren das Risiko von Hinzuschätzungen.


Fazit und Handlungsempfehlung

Die steuerlichen Anforderungen im Kfz-Gewerbe werden zunehmend komplexer. Ob Fahrzeugentnahme, Minijob-Gestaltung oder Elektromobilität – kleine Formfehler können erhebliche finanzielle Folgen haben. Als erfahrene Steuerberater in Norden unterstützen wir Sie dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und rechtssichere Lösungen zu entwickeln.

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