Management Summary
Das Bundeskabinett hat am 15. Oktober 2025 das sogenannte Aktivrentengesetz beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Verbleib im Berufsleben finanziell attraktiver zu machen.
Kern der Neuregelung ist ein monatlicher Steuerfreibetrag von 2.000 Euro für sozialversicherungspflichtige Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit. Damit sollen insbesondere Fachkräfte im Rentenalter zum Weiterarbeiten motiviert werden. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Inhaltsverzeichnis
- Ziele und Hintergrund des Aktivrentengesetzes
- Wer profitiert vom neuen Steuerfreibetrag?
- Anwendung im Lohnsteuerabzugsverfahren
- Sozialversicherung: Keine Befreiung von Beiträgen
- Nicht enthalten: Steuerfreie Überstunden und Teilzeitaufstockung
- Fazit und Handlungsempfehlung
Ziele und Hintergrund des Aktivrentengesetzes
Mit dem demografischen Wandel steigt der Anteil älterer Menschen im Erwerbsleben stetig. Gleichzeitig verschärft sich in vielen Branchen der Fachkräftemangel – auch in Ostfriesland und auf den Nordseeinseln.
Das Aktivrentengesetz soll diesen Entwicklungen entgegenwirken. Rentnerinnen und Rentner, die die gesetzliche Regelaltersgrenze (derzeit 67 Jahre, mit Übergangsregelung für Jahrgänge bis 1963) erreicht haben und weiterarbeiten, dürfen künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei verdienen.
💡 Tipp aus der Praxis:
Der Freibetrag gilt unabhängig davon, ob bereits eine Rente bezogen wird oder der Rentenbeginn aufgeschoben wird.
Wer profitiert vom neuen Steuerfreibetrag?
Begünstigt sind ausschließlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis.
Nicht erfasst werden:
- Selbstständige und Freiberufler
- Gewerbetreibende
- Land- und Forstwirte
- Beamte im aktiven Dienst
- geringfügig Beschäftigte (Minijobs)
Damit soll die Förderung gezielt auf Beschäftigte im Angestelltenverhältnis begrenzt werden.
Allerdings wird die Einschränkung teilweise kritisiert – insbesondere mit Blick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz, da selbstständige Tätigkeiten im Alter keine vergleichbare steuerliche Entlastung erhalten.
⚖️ Wichtig zu wissen:
Die Bundesregierung erwartet, dass rund 168.000 Personen von der neuen Regelung profitieren werden.
Anwendung im Lohnsteuerabzugsverfahren
Die Steuerbefreiung soll bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden. Das bedeutet:
Der Arbeitgeber kann den monatlichen Freibetrag von 2.000 Euro direkt bei der Lohnabrechnung anwenden.
Wer mehrere Dienstverhältnisse hat (z. B. Rentner mit Nebenjob), muss bestätigen, dass der Freibetrag nicht doppelt geltend gemacht wird. Diese Erklärung ist vom Arbeitgeber zum Lohnkonto zu nehmen.
💡 Praxisbeispiel:
Ein Rentner mit zwei Nebenjobs darf den Freibetrag nur in einem Arbeitsverhältnis nutzen. Im zweiten Job wird der Lohn regulär versteuert (ggf. Steuerklasse VI).
Sozialversicherung: Keine Befreiung von Beiträgen
Obwohl die Einnahmen steuerfrei sind, fallen weiterhin Sozialabgaben an.
Das bedeutet:
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden vom Arbeitnehmer gezahlt.
- Der Arbeitgeber trägt zusätzlich die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Die Steuerbefreiung hat keinen Einfluss auf die Beitragspflicht. Durch eine Anpassung in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) wird zudem klargestellt, dass auch steuerfreie Zahlungen nach § 3 Nr. 21 EStG weiterhin beitragspflichtig bleiben.
Nicht enthalten: Steuerfreie Überstunden und Teilzeitaufstockung
Im Regierungsentwurf nicht enthalten sind ursprünglich geplante Steuervergünstigungen für Überstunden oder eine sogenannte Teilzeitaufstockungsprämie.
Ob diese noch umgesetzt werden, ist derzeit offen.
Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium äußerte sich kritisch zu steuerfreien Überstundenzuschlägen. In einem Schreiben an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil heißt es, dass derartige Vergünstigungen mehr Probleme als Lösungen schaffen würden – etwa durch neue Ungleichheiten und höheren Verwaltungsaufwand.
Fazit und Handlungsempfehlung
Das Aktivrentengesetz ist ein bedeutender Schritt, um Arbeit im Rentenalter steuerlich attraktiver zu machen. Für viele Unternehmen kann dies helfen, erfahrene Fachkräfte länger zu halten.
Allerdings bleibt der Ausschluss selbstständiger Tätigkeiten ein Kritikpunkt.
Empfehlung:
Unternehmen sollten prüfen, ob sie ältere Mitarbeiter weiterhin beschäftigen oder neu einstellen können, um von der Neuregelung zu profitieren.
Rentnerinnen und Rentner wiederum sollten rechtzeitig klären, wie sich die Kombination aus Arbeitslohn, Rente und Freibetrag steuerlich und sozialversicherungsrechtlich auswirkt.
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