Die allgemeine Beratung unserer Mandanten in Steuersachen ist eines der klassischen Tätigkeitsfelder der Steuerberatung.
Natürlich zählt die Fertigung von Steuererklärungen und Steueranmeldungen für alle Steuerarten sowie die Antragstellung gegenüber zuständigen Behörden zu unseren Leistungen.
die regelmäßig wiederkehrenden Steuererklärungen:
die Steueranmeldungen:
die unregelmäßig anfallenden Steuererklärungen:
Der Umfang der von uns ausgeführten Arbeiten richtet sich nach den bereits von Ihnen im Betrieb erbrachten Vorleistungen. Im Einzelnen bieten wir Ihnen hierzu folgende Tätigkeiten an:
Der Jahresabschluss kann nach den handelsrechtlichen (HGB) und den steuerrechtlichen Vorschriften aufgestellt werden. Zu den einzelnen Leistungen gehören:
Lohnbuchführung ist mehr als bloßes Addieren von Zahlen. Sie umfasst ein breites Spektrum von Einzelaufgaben:
Neben den steuerrechtlichen Aspekten müssen vielfältige sozialversicherungsrechtliche Vorgaben beachtet werden. Eine detaillierte Kenntnis von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien ist unerlässlich, um zu den richtigen Beträgen zu gelangen. Können oder wollen Sie Teile der komplexen Lohnbuchführung nicht selbst durchführen, helfen wir Ihnen mit einem auf Ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnittenen Service.
Beispielsweise führen wir Ihre Lohnkonten und erstellen die Lohnabrechnung, nachdem Sie z.B. die Bruttolohnermittlung vorbereitet oder entsprechende Eingaben in der EDV gemacht haben. Dabei richtet sich das Honorar immer nach dem Umfang unserer Leistungen - auch bei den vielen anderen Formen der Arbeitsteilung, die Sie in der Lohnbuchführung individuell mit uns vereinbaren können.