Grundlagen der ordnungsgemäßen Buchführung: Alles, was Sie wissen müssen

von | 25.01.2025 | Buchführung

Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) sind das Fundament jeder rechtssicheren Unternehmensbuchhaltung. Sie legen fest, wie Geschäftsvorfälle erfasst, dokumentiert und ausgewertet werden müssen, um den gesetzlichen Anforderungen des Handelsgesetzbuches (HGB) gerecht zu werden.
Dieser Artikel erklärt, welche Prinzipien die GoB umfassen, für wen sie gelten und wie Unternehmen typische Fehler vermeiden können. Besonders für Selbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen in Ostfriesland und auf den Nordseeinseln ist es entscheidend, diese Regeln korrekt umzusetzen – nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht.


Inhaltsverzeichnis

  1. Was bedeutet GoB?
  2. Rechtliche Grundlagen
  3. Zentrale Grundsätze im Überblick
  4. GoB in der digitalen Buchführung
  5. Praxisbeispiel: Ordnungsgemäße Belegablage
  6. Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
  7. Fazit und Handlungsempfehlung

Was bedeutet GoB?

Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) sind ungeschriebene und teilweise gesetzlich verankerte Regeln, die sicherstellen, dass die Buchführung eines Unternehmens klar, vollständig und nachvollziehbar ist.
Sie ergeben sich aus §§ 238–263 HGB sowie aus allgemeinen kaufmännischen Gepflogenheiten. Ziel der GoB ist es, ein wahres und unverfälschtes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln.

⚖️ Wichtig zu wissen:
Auch kleine Unternehmen und Einzelkaufleute sind zur Einhaltung der GoB verpflichtet – sobald sie Bücher führen müssen oder freiwillig eine doppelte Buchführung betreiben.


Rechtliche Grundlagen

Die Buchführungspflicht ergibt sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), der Abgabenordnung (AO) und – bei Kapitalgesellschaften – zusätzlich aus dem GmbH- bzw. Aktiengesetz.
Kernparagrafen sind:

  • § 238 HGB: Pflicht zur Buchführung
  • § 239 HGB: Ordnungsvorschriften für die Buchführung
  • § 257 HGB: Aufbewahrungspflichten
  • § 140–148 AO: Steuerrechtliche Anforderungen

Diese Regelungen werden durch Verwaltungsvorschriften (z. B. GoBD) konkretisiert, die insbesondere bei der digitalen Buchführung eine große Rolle spielen.


Zentrale Grundsätze im Überblick

GrundsatzBedeutung
Klarheit und ÜbersichtlichkeitBuchungen müssen nachvollziehbar und eindeutig sein.
VollständigkeitAlle Geschäftsvorfälle müssen erfasst werden.
RichtigkeitDie Buchungen müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.
Zeitgerechte ErfassungBuchungen sind zeitnah vorzunehmen.
UnveränderbarkeitNachträgliche Änderungen müssen dokumentiert sein.
AufbewahrungspflichtBelege sind in der Regel zehn Jahre aufzubewahren.

💡 Tipp aus der Praxis:
Nutzen Sie digitale Belegmanagement-Systeme (z. B. DATEV Unternehmen online), um Belege automatisch zu erfassen und revisionssicher zu archivieren.


GoB in der digitalen Buchführung

Mit der zunehmenden Digitalisierung gelten die GoB auch für elektronische Systeme. Die Finanzverwaltung prüft hierbei insbesondere die GoBD – Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form.
Diese schreiben vor, dass digitale Buchführungssysteme nachvollziehbar, unveränderbar und prüfbar sein müssen.

Ein Beispiel: Wer Belege digital scannt, muss sicherstellen, dass das Originaldokument danach nicht verändert und die Datei ordnungsgemäß archiviert wird.


Praxisbeispiel: Ordnungsgemäße Belegablage

Ein Einzelunternehmer in Norden erhält täglich mehrere Eingangsrechnungen. Statt Papierbelege in Ordnern zu sammeln, nutzt er DATEV Unternehmen online:

  1. Er scannt die Rechnung direkt nach Erhalt.
  2. Die Datei wird automatisch mit einem Zeitstempel versehen.
  3. Die Daten werden in der Buchführung importiert und geprüft.

So erfüllt das Unternehmen alle GoB-Anforderungen: Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit und Unveränderbarkeit.


Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

  1. Fehlende Belege: Jede Buchung benötigt einen Beleg („Keine Buchung ohne Beleg“).
  2. Unzureichende Dokumentation: Änderungen ohne Protokollierung führen zu Verstößen gegen die GoB.
  3. Veraltete Software: Systeme ohne GoBD-Zertifizierung bergen Prüfungsrisiken.
  4. Nicht nachvollziehbare Buchungstexte: Buchungen sollten selbsterklärend sein.

⚖️ Wichtig zu wissen:
Bei Verstößen gegen die GoB kann das Finanzamt die Buchführung verwerfen und Schätzungen vornehmen – mit oft erheblichen steuerlichen Nachteilen.


Fazit und Handlungsempfehlung

Die Einhaltung der GoB ist keine Formalität, sondern schützt Ihr Unternehmen vor steuerlichen Risiken und schafft Vertrauen bei Banken, Geschäftspartnern und Behörden.
Als erfahrene Steuerberater in Norden unterstützen wir Sie bei der ordnungsgemäßen und digitalen Buchführung – von der Einrichtung moderner Systeme bis zur laufenden Kontrolle.

Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin mit unseren Steuerexperten in Norden.

Ihr Weg zu uns: Mandant werden

Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch und lassen Sie uns gemeinsam Ihre steuerlichen Möglichkeiten besprechen. Werden Sie Teil unserer Mandantenfamilie und profitieren Sie von einer individuellen, kompetenten und zuverlässigen Steuerberatung in Norden, Ostfriesland und darüber hinaus.