Aktuelle Steuer- und Rechtsthemen für Bau- und Handwerksbetriebe

von | 16.03.2026 | Handwerk

Für Bauunternehmen und Handwerksbetriebe ergeben sich regelmäßig steuerliche Änderungen durch neue Gesetze oder aktuelle Gerichtsentscheidungen. Die jüngsten Entwicklungen betreffen unter anderem die Grundsteuerbewertung, die steuerliche Behandlung von Darlehenszinsen bei Gesellschaftern, sowie Fragen rund um Privatnutzung von Firmenfahrzeugen. Auch bei der Gebäudeabschreibung, der Offenlegung von Jahresabschlüssen und der steuerlichen Behandlung von Corona-Finanzhilfen gibt es wichtige Klarstellungen. Der folgende Überblick fasst zentrale Entwicklungen für Unternehmer im Bau- und Baunebengewerbe zusammen. Grundlage sind aktuelle steuerliche Fachinformationen und Rechtsprechung aus der Praxis.


Inhaltsverzeichnis


Grundsteuer: Bundesmodell verfassungskonform

Die Grundsteuerreform ist seit 2025 in vielen Bundesländern in Kraft. Grundlage der Berechnung ist das sogenannte Bundesmodell, bei dem Immobilien anhand eines standardisierten Bewertungsverfahrens erfasst werden.

Der Bundesfinanzhof hat inzwischen bestätigt, dass dieses Verfahren verfassungsgemäß ist. Damit bleibt die aktuelle Bewertungssystematik weiterhin maßgeblich für die Grundsteuerberechnung in mehreren Bundesländern.

⚖️ Wichtig zu wissen:
Das Bundesmodell gilt unter anderem in:

  • Nordrhein-Westfalen
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen
  • Schleswig-Holstein

Andere Bundesländer wie Bayern oder Baden-Württemberg verwenden eigene Bewertungsmodelle.


Darlehen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft

Bei Darlehen zwischen einem Gesellschafter und seiner Gesellschaft können steuerliche Besonderheiten entstehen.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden:
Werden Zinsen im Rahmen einer Prolongation eines Darlehens vereinbart, fließen diese steuerlich nicht automatisch bereits zum ursprünglichen Fälligkeitszeitpunkt zu.

Entscheidend ist, ob tatsächlich ein Zinszufluss stattgefunden hat oder lediglich eine Verlängerung der Laufzeit vereinbart wurde.

💡 Tipp aus der Praxis:
Gerade in Familiengesellschaften oder mittelständischen Bauunternehmen sollten Darlehensvereinbarungen klar dokumentiert werden, um steuerliche Risiken zu vermeiden.


Privatnutzung von Firmenwagen durch Gesellschafter

Stellt eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer einen Firmenwagen zur Verfügung, kann die private Nutzung steuerliche Konsequenzen haben.

Fehlt eine eindeutige Regelung zur Privatnutzung, kann das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) annehmen.

Die Bewertung erfolgt dabei nicht automatisch nach der 1-%-Regelung, sondern nach Fremdvergleichsgrundsätzen.

⚖️ Wichtig zu wissen:
Ein klar formulierter Anstellungsvertrag oder Nutzungsvertrag hilft, spätere steuerliche Streitigkeiten zu vermeiden.


Häusliches Arbeitszimmer bei Mitarbeit von Ehepartnern

Auch im Handwerksbetrieb kommt es häufig vor, dass Familienangehörige im Unternehmen mitarbeiten.

Arbeitet ein Ehepartner unentgeltlich im Betrieb mit, kann ein häusliches Arbeitszimmer dennoch steuerlich berücksichtigt werden – sofern der Raum überwiegend betrieblich genutzt wird.

Mögliche steuerliche Ansätze:

  • tatsächliche Kosten
  • oder eine jährliche Pauschale von bis zu 1.260 €

💡 Tipp aus der Praxis:
Wichtig ist eine klare Dokumentation der Tätigkeiten und der Nutzung des Arbeitszimmers.


Corona-Finanzhilfen und steuerliche Behandlung

Viele Unternehmen haben während der Pandemie staatliche Corona-Finanzhilfen erhalten.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass solche Hilfen nicht automatisch als steuerbegünstigte Entschädigungen gelten. Eine ermäßigte Besteuerung kommt nur infrage, wenn außergewöhnliche Einkünfte vorliegen, die zu einer Zusammenballung von Einkünften führen.

Im Regelfall werden Corona-Hilfen daher normal versteuert.


Gebäudeabschreibung: Kürzere Nutzungsdauer wieder leichter nachweisbar

Für Vermieter oder Eigentümer von Betriebsimmobilien kann eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer steuerliche Vorteile bringen.

Normalerweise gilt:

  • 2 % Abschreibung jährlich bei älteren Gebäuden
  • 3 % bei neueren Wohngebäuden

Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass ein Nachweis der kürzeren Nutzungsdauer möglich ist, wenn technische oder wirtschaftliche Gründe plausibel dargestellt werden.

⚖️ Wichtig zu wissen:
Die Anforderungen an Gutachten wurden zuletzt wieder gelockert. Dadurch kann eine schnellere Abschreibung leichter nachgewiesen werden.


Offenlegungspflichten für Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften müssen ihre Jahresabschlüsse im Unternehmensregister veröffentlichen.

Die Frist beträgt grundsätzlich ein Jahr nach dem Bilanzstichtag.

Beispiel:
Für den Jahresabschluss 2024 endet die Offenlegungsfrist am 31. Dezember 2025.

Nach Angaben des Bundesamts für Justiz werden Ordnungsgelder für verspätete Offenlegungen erst ab Mitte März 2026 verhängt.

⚖️ Wichtig zu wissen:
Diese Karenzzeit gilt nur vorübergehend. Für kommende Geschäftsjahre ist wieder mit einer strengeren Durchsetzung zu rechnen.


Erbschaft: Finanzamt muss informiert werden

Bei einer Erbschaft oder einem Vermächtnis besteht grundsätzlich eine Meldepflicht gegenüber dem Finanzamt.

Die Meldung muss innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Erbfall erfolgen.

Typische Freibeträge:

  • Ehepartner: 500.000 €
  • Kinder: 400.000 €
  • Enkel: 200.000 €
  • entfernte Verwandte: 20.000 €

⚖️ Wichtig zu wissen:
Auch wenn keine Steuer anfällt, kann die Anzeige beim Finanzamt trotzdem erforderlich sein.


Fazit

Für Bauunternehmen und Handwerksbetriebe lohnt es sich, steuerliche Entwicklungen regelmäßig zu prüfen. Besonders relevant sind derzeit die Grundsteuerreform, steuerliche Fragen bei Gesellschafterdarlehen, Abschreibungsregelungen für Immobilien sowie Offenlegungspflichten für Kapitalgesellschaften.

Gerade im Mittelstand können kleine steuerliche Details erhebliche Auswirkungen auf Liquidität und Planungssicherheit haben.

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