Holding-Gesellschaft gründen – Steuer- & Gestaltungs­vorteile

von | 10.11.2025 | Unternehmensoptimierung

Eine Holding-Gesellschaft ist eine Muttergesellschaft, welche Beteiligungen an anderen Unternehmen hält und oft selbst keine operative Tätigkeit ausübt. Durch eine Holdingstruktur lassen sich insbesondere steuerliche Vorteile realisieren – etwa die Steuerbefreiung von 95 % der Dividenden oder Veräußerungsgewinne unter bestimmten Voraussetzungen. Daneben bietet eine Holding strategische Gestaltungsmöglichkeiten, Vermögens- und Haftungsschutz für Unternehmer sowie Flexibilität bei Unternehmensnachfolge und Expansion. Allerdings sind administrative Anforderungen, Gründungs- und Folgekosten sowie steuerliche Gestaltungsregeln zu beachten. Als erfahrene Steuerberater in Norden unterstützen wir Sie bei der Prüfung, ob eine Holding-Struktur in Ihrem Unternehmen sinnvoll ist.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist eine Holding?
  2. Gründung einer Holding-Gesellschaft – Einführung
  3. Formen und Struktur einer Holding
  4. Gründung einer Holding: Allgemeines
    1. Möglichkeiten der Gründung
    2. Voraussetzungen für steuerliche Begünstigung
    3. Kosten bei der Gründung und laufenden Struktur
  5. Vorteile einer Holdingstruktur
  6. Nachteile und Risiken einer Holdingstruktur
  7. Praxisbeispiele zur Veranschaulichung
  8. Fazit und Handlungsempfehlung
  9. Call-to-Action

1. Was ist eine Holding?

Der Begriff „Holding“ leitet sich vom englischen to hold = halten ab. Eine Holding-Gesellschaft ist eine Gesellschaft, deren Hauptzweck darin besteht, Beteiligungen an einem oder mehreren anderen Unternehmen – Tochtergesellschaften – zu halten.
Wichtig: Es handelt sich nicht um eine eigenständige Rechtsform, sondern um eine Organisations- bzw. Strukturentscheidung.
Operativ tätiges Geschäft kann zwar vorkommen, ist aber nicht zwingend: Häufig ist die Holding selbst nur aktiv hinsichtlich der Beteiligungshaltung und eventuell Steuer-/Finanzsteuerung.

⚖️ Wichtig zu wissen: Bei einer Holding muss klar zwischen strategischer Beteiligung und operativer Geschäftstätigkeit differenziert werden – das beeinflusst insbesondere steuerliche Wirkungen und Haftungsfragen.


2. Gründung einer Holding-Gesellschaft – Einführung

Eine Holdingstruktur ermöglicht es, Muttergesellschaft und Tochtergesellschaft(en) aufzubauen – wobei die Mutter Gesellschaft (Holding) die Anteile an Tochtergesellschaften hält und damit Einfluss auf Strategie und Beteiligung ausübt.
Im steuerlichen Bereich sind zwei Vorteile besonders relevant:

  • Ausschüttungen (Dividenden) von der Tochter an die Mutter können zu 95 % steuerfrei sein (sog. Beteiligungsprivileg).
  • Veräußerungsgewinne beim Verkauf von Tochter-Anteilen können ebenfalls zu 95 % steuerbefreit sein.

Damit entsteht eine deutlich geringere Steuerbelastung gegenüber einer Einzelgesellschaft ohne Holdingstruktur – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.


3. Formen und Struktur einer Holding

Es lassen sich verschiedene Ausgestaltungsformen unterscheiden:

Operative vs. Finanz-/Verwaltungs-Holding

  • Eine Reine Holding hält Beteiligungen, betreibt selbst kein operatives Geschäft.
  • Eine Operative Holding verbindet Beteiligungshaltung mit eigener Geschäftstätigkeit.
  • Eine Finanz- oder Vermögensholding dient primär der Verwaltung und Strukturierung von Beteiligungen, Vermögen oder Immobilien.

Rechtsform & Gestaltung

Die Holding kann in verschiedenen Rechtsformen errichtet werden – häufig als GmbH oder UG (haftungsbeschränkt).
Beispiel: Eine Holding-GmbH mit Tochter-GmbH(en).
Die Wahl hängt u. a. ab von Kapitalausstattung, Haftung, steuerlicher Behandlung und zukünftiger Ausrichtung.

Strukturierung – Beteiligungen & Hierarchien

  • Einstöckige Holding: Eine Mutter hält direkt die operative Gesellschaft(en).
  • Mehrstöckige Holding: Mutter → Holding A → Tochtergesellschaft(en); kann steuerlich und haftungsrechtlich vorteilhaft sein.
  • Beteiligungshöhe ist wichtig – siehe Abschnitt 4.2.
  • Innerhalb einer Holdingstruktur werden strategische Steuerung, Vermögens- und Risikosteuerung voneinander klarer trennbar gemacht.

4. Gründung einer Holding: Allgemeines

4.1 Möglichkeiten der Gründung

Es gibt verschiedene Wege zur Errichtung eines Holding-Konstrukts:

  • Gründung einer neuen Muttergesellschaft und gleichzeitige Gründung der operativen Tochtergesellschaft.
  • Bildung einer Holding durch Umstrukturierung bestehender Unternehmen (z. B. Einbringung einer bestehenden Gesellschaft in eine neue Holding).
  • Aufnahme einer bereits bestehenden Gesellschaft in eine neugegründete Holding – hierbei ist häufig eine Mindestfrist oder Sperrfrist relevant (z. B. sieben Jahre) zur Vermeidung von Besteuerungsfallen.

💡 Tipp aus der Praxis: Planung frühzeitig ansetzen – insbesondere bei der Umstrukturierung bestehender Unternehmen sinnvoll, die steuerfreien Gestaltungsmöglichkeiten und Einbringungsfristen sind komplex.

4.2 Voraussetzungen für steuerliche Begünstigung

Damit die typischen steuerlichen Vorteile greifen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Beteiligung der Muttergesellschaft an der Tochtergesellschaft mindestens 10 % (bei der Körperschaftsteuer gemäß § 8b KStG) – andernfalls droht volle Besteuerung.
  • Für vollständige gewerbesteuerliche Entlastung wird häufig eine Beteiligung von mindestens 15 % genannt.
  • Die Mutter­gesellschaft muss eine Kapitalgesellschaft sein (z. B. GmbH, AG).
  • Die Beteiligung muss strategischer Natur sein (nicht rein privater Zweck) und die Struktur darf nicht als reine Gestaltung ohne wirtschaftlichen Gehalt anerkannt werden.
  • Bei Einbringung bzw. Umstrukturierung sind ggf. steuerneutrale Vorgänge nach Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) zu prüfen.

⚖️ Wichtig zu wissen: Nur wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, greifen die Steuervergünstigungen; andernfalls kann eine vermeintliche Holdingstruktur mit voller Besteuerung einhergehen.

4.3 Kosten bei Gründung und laufenden Struktur

Eine Holding bringt neben den steuerlichen und strategischen Vorteilen auch administrative und finanzielle Aufwendungen mit sich:

  • Gründungskosten: Notar, Handelsregistereintragung, Stammkapital (z. B. bei GmbH mindestens 25.000 €) oder bei UG ab 1 €.
  • Laufende Kosten: Mehrere Buchführungen, Jahresabschlüsse für Mutter und Tochtergesellschaft(en), ggf. separate Steuererklärungen, Vertrags- und Verwaltungsaufwand.
  • Organisatorischer Aufwand: Führung mehrerer Gesellschaften, Einhaltung steuer- und gesellschaftsrechtlicher Pflichten, ggf. Erstellung von Konzern- oder Beteiligungsberichten.

💡 Tipp aus der Praxis: Kalkulieren Sie die Kosten realistisch mit – insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen lohnt sich die Holdingstruktur erst ab ausreichender Größe oder Gewinnpotenzial.


5. Vorteile einer Holdingstruktur

Im Überblick lassen sich folgende Vorteile herausarbeiten:

  • Steuerliche Entlastung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen: Gewinne, die von der Tochter an die Holding ausgeschüttet werden, sind zu 95 % steuerfrei – bei Beteiligung über 10 % bzw. 15 %.
  • Schutz des Gewinns zur Reinvestition: Da die Ausschüttung auf Holding‐Ebene niedriger besteuert ist, stehen Mittel für Investitionen oder Beteiligungen zur Verfügung statt sofortiger privater Entnahme.
  • Haftungs- und Risikostruktur: Bei richtiger Gestaltung haftet eine Tochtergesellschaft in der Regel nur mit ihrem eigenen Vermögen – nicht automatisch die Holding oder andere Beteiligungen.
  • Flexibilität bei Nachfolge, Beteiligungsverkäufen oder strategischen Veränderungen: Die Holding erleichtert Umstrukturierungen, Teilverkäufe oder die gezielte Steuerung von Gesellschaften.
  • Effiziente Steuerung und Strukturierung: Zentralisierung von Beteiligungsverwaltung, strategischer Steuerung und ggf. Vermögensverwaltung.

💡 Tipp aus der Praxis: Spannt man von Anfang an die Holdingstruktur mit Blick auf zukünftige Verkäufe oder Beteiligungen auf, kann dies steuerlich sehr vorteilhaft sein.


6. Nachteile und Risiken einer Holdingstruktur

Auch wenn die Vorteile attraktiv sind, sollten diese Aspekte nicht übersehen werden:

  • Erhöhter Verwaltungs- und Kostenaufwand: Mehr Gesellschaften bedeuten mehr Buchführung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und ggf. Konzern-Reporting.
  • Komplexität in Gestaltungsfragen: Anforderungen an Beteiligungshöhe, operative Tätigkeit, Einbringungen sind vielfältig – fehlerhafte Gestaltung kann zu ungewollter Besteuerung führen.
  • Zeitpunkt und Größe müssen stimmen: Eine Holding lohnt sich vor allem bei ausreichendem Gewinnniveau oder Beteiligungen. Bei kleinen Strukturen kann der Aufwand den Nutzen übersteigen.
  • Risiko der Quer- und Mitunternehmerhaftung: Bei Vernachlässigung der formellen Trennung oder bei direkter operativer Tätigkeit der Holding könnten Risiken entstehen.

⚖️ Wichtig zu wissen: Nicht jede Unternehmenssituation spricht für eine Holding – eine individuelle Prüfung (Gewinn, Beteiligungsstruktur, Zukunftsplanung) ist notwendig.


7. Praxisbeispiele zur Veranschaulichung

Beispiel 1: Dividenden-Ausschüttung

Ein operatives Tochterunternehmen erwirtschaftet einen Gewinn und schüttet 100.000 € an die Mutter-Holding aus. Liegt die Beteiligung bei mindestens 15 %, sind 95 % der Ausschüttung in der Holding steuerfrei; lediglich 5 % unterliegen Körperschaft- und ggf. Gewerbesteuer – effektiv z. B. ca. 1,5 bis 2 % Steuerbelastung.

Beispiel 2: Verkauf einer Tochtergesellschaft

Die Holding verkauft eine Tochtergesellschaft mit Beteiligung von 100 %. Der Veräußerungsgewinn ist zu 95 % steuerfrei – dies ermöglicht eine erheblich bessere Kapitalverwertung für die Holding.

Beispiel 3: Kleinunternehmer mit Wachstumsperspektive

Ein Unternehmer auf den Nordseeinseln plant die Ausweitung seines Geschäfts in weitere Geschäftsfelder. Die Holdingstruktur dient hier nicht nur der Steueroptimierung, sondern auch der klaren Trennung der Geschäftsbereiche und besseren Nachfolgeplanung.


8. Fazit und Handlungsempfehlung

Die Gründung einer Holding-Gesellschaft bietet für mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Unternehmer in Ostfriesland und auf den Nordseeinseln attraktive Chancen – insbesondere im Bereich Steueroptimierung, Beteiligungsverkäufen und Risikosteuerung. Dennoch muss sorgfältig geprüft werden, ob die Voraussetzungen in Ihrer konkreten Situation erfüllt sind und ob die Verwaltungsaufwendungen durch die Vorteile gerechtfertigt werden.

Als Steuerberatungskanzlei in Norden empfehlen wir Ihnen folgendes Vorgehen:

  • Analysieren Sie Ihre Unternehmensstruktur, Beteiligungs- und Gewinnsituation.
  • Prüfen Sie Beteiligungshöhen (mindestens 10 % bzw. idealerweise 15 %), operativen Anteil, Rechtsformwahl.
  • Kalkulieren Sie die Gründungs- und laufenden Kosten sowie den Aufwand.
  • Entwickeln Sie eine Strategie für Ausschüttung, Reinvestition oder Verkauf von Beteiligungen.
  • Lassen Sie die Struktur von spezialisierten Steuer- und Rechtsberatern prüfen, insbesondere hinsichtlich Umstrukturierung oder Einbringung.

Wenn diese Analyse positiv ausfällt, kann eine Holding eine sinnvolle strategische Lösung sein. Für eine fundierte Entscheidung stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

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