Abwehrberatung

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Freundlich im Umgang, hart in der Sache: Wenn der Betriebsprüfer kommt

Wir sind ihr Fels in der Brandung, wenn die Behörden auf Sturm stellen.

Die Betriebsprüfung stellt stets eine Ausnahmesituation dar. Mithilfe unserer langjährigen Erfahrung erkennen wir bereits frühzeitig, ob Sachverhalte oder Aufschlagsätze Sie in den Fokus einer Betriebsprüfung rücken. Wir unterstützen Sie vom Anfang bis zum Ende – sprich von der Vorbereitung, über die Durchführung, bis hin zur Schlussbesprechung und informieren Sie, worauf Sie während der Prüfung zu achten haben. Des Weiteren scheuen wir uns nicht, zur ihren Gunsten alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.

Mit Dr. Wilhelm Frevert profitieren Sie dabei von einem absoluten Experten!

Was macht Ihn zum Experten?

Dr. Wilhelm Frevert ist ausgebildeter Diplom-Finanzwirt (FH) und war selbst als Betriebsprüfer jahrelang für die Finanzverwaltung tätig. Zudem kann er auf Erfahrungen aus über 30 Jahren Selbständigkeit und hunderten Betriebsprüfungen zurückgreifen.

Unsere Expertise

Von einer unangekündigten Kassen-Nachschau, über eine Umsatzsteuersonderprüfung zu einer unmittelbar anschließende Betriebsprüfung – bargeldintensive Unternehmen bleiben weiterhin Prüfungsschwerpunkte der Finanzbehörden. Um Sie bestmöglich vorzubereiten, informieren wir Sie zu den Grundpfeilern der ordnungsgemäßen Kassenführung und helfen Ihnen bei Kassenprüfungen und Kassen-Nachschauen.

Wenn Löhne nicht korrekt abgerechnet werden, kann es für den Unternehmer schnell teuer werden. Neben der Lohnsteuer müssen regelmäßig auch die Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden –  und das ggfs. bis zu vier Jahren und sämtlichen Arbeitnehmern. Damit hieraus für Sie kein wirtschaftliches und strafrechtliches Risiko entwächst, tragen wir Sorge, dass Ihre Löhne fachgerecht und unter Einhaltung der sich laufend veränderten rechtlichen Bedingungen abgerechnet werden. Des Weiteren zeigen wir Ihnen durch Ideen zur Netto-Lohnoptimierung auf, wie Sie Ihren Arbeitnehmern mehr Netto vom Brutto ermöglichen können.

Wenn der Steuerbescheid vom erhofften Ergebnis abweicht, sollte Einspruch eingelegt werden. Wir helfen ihnen bei der Formulierung und Begründung ihres Einspruchs und setzen uns für ihre Interessen ein.

Wie können wir Ihnen helfen?

Unser Team findet für jede Herausforderung eine individuelle Lösung und freut sich auf Ihre Anfrage.

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